Unser Unternehmen Hochbau Beteiligung bietet eine Vielzahl von Leistungen im Bereich Bau und Sanierung an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf hochwertigen Putzoberflächen. Unsere erfahrenen und professionellen Fachkräfte sorgen für eine präzise Ausführung und verwenden dabei nur hochwertige Materialien. Wir bieten verschiedene Putzarten und -techniken an, die sowohl funktional als auch ästhetisch überzeugen. Von der Planung bis zur Fertigstellung steht bei uns die Zufriedenheit unserer Kunden im Mittelpunkt. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich von unseren erstklassigen Putzoberflächen begeistern.
Oftmals sind die vom Auftraggeber gewünschten abgezogenen, geglätteten oder gefilzten Putzoberflächen sowie die geforderten Ebenheitstoleranzen in den Leistungsverzeichnissen nicht ausreichend beschrieben. Z.b. wird nur verwendet "Malerfertig oder Tapezierfertig".
Mit solchen Begriffen wird nicht exakt beschrieben, welche Oberflächengüte bzw. Oberflächenqualität der Auftraggeber letztendlich erwartet.
In der Praxis werden häufig für unterschiedliche Eigenschaften, subjektiv Maßstäbe angesetzt, die sich neben der Ebenheit vor allem an optischen Merkmalen, z. B. Streiflicht zur Putzoberfläche, orientieren.
Die handwerklichen Grenzen der Ausführungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Qualitätsstufen und die Zeitabfolgesind in der Planung zu berücksichtigen.
Dieses Merkblatt gibt Hilfestellungen zur Ausschreibung, Verarbeitung und Beurteilung von Putzoberflächen im Innenbereich.
Die Putzgrundvorbereitung und -vorbehandlung haben wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Oberfläche. Unter anderem sind deshalb z.B. Schlitze, Fehlstellen, größere Fugen vor dem Verputzen mit geeignetem Mörtel zu schließen. Diese, vor dem Verputzen durchzuführenden Maßnahmen des Verschließens von Schlitzen, Aussparungen, Fehlstellen im Mauerwerk, Beton oder Gips-Wandbauplatten sowie Auftragen von Haftbrücken oder Aufbrennsperren (Grundierungen) als Untergrundvorbehandlung u. ä. sind besonders zu
vergütende Leistungen [1], [2]. Eventuell notwendige Standzeiten sind zu beachten.
Das Anbringen von Unterputzprofilen oder Putzleisten ist eine besonders zu vergütende Leistung [1]. Zur Verwendung von Profilen siehe [5].
Putzoberflächen der Qualitätsstufe Q 4 - geglättet, sind geeignet für glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz, z. B.:
· Metall, Vinyl- oder Seidentapeten
· Lasuren oder Anstriche / Beschichtungen bis zum mittlerenGlanz
· Spachtel- und Glättetechniken.
Die Qualitätsstufe 4 beinhaltet alle Ausführ-ungen der Qualitätsstufe 3 sowie zusätzlich ein vollflächiges Überarbeiten der Oberfläche mit einem geeigneten Spachtel- oder Glätt-putzmaterial.
Eine Oberflächenbehandlung der Qualitätsstufe 4, die sehr hohe Anforderungen erfüllt, minimiert die Möglichkeit von Abzeichnungen.
Soweit Lichteinwirkungen (z.B. Streiflicht) das Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte, z.B. wechselnde Schattierung der Oberfläche, weitgehend vermieden. Sie lassen sich nicht völlig ausschließen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können.
Grundsätzlich müssen die Beleuchtungs- verhältnisse, wie sie bei der späteren Nutzung vorgesehen sind, bekannt sein.
Zweckmäßigerweise sollen sie bereits zum Verputzzeitpunkt vorhanden sein.
Darüber hinaus sind die handwerklichen Grenzen der Ausführung vor Ort zu beachten. Putzflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind handwerklich nicht ausführbar.
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass in Verbindung mit Beschichtungs- und Klebearbeiten weitere Maßnahmen (z. B. mehrmaliges Spachteln und Schleifen) zur Vorbereitung der Oberfläche für die Schlussbeschichtung notwendig sind, z. B. für:
· glänzende Beschichtungen
· Lackierungen
· Lacktapeten.
Beim Kellenwurfputz wird der Putzmörtel mit der Kelle angeworfen. Die charakteristische Oberflächenstruktur entsteht aus der Mörtelqualität, insbesondere der Qualität der der Zuschlagstoffe, und der handwerklichen Anwurftechnik des Ausführenden. Neben dem klassischen gibt es den »abgekellten« Kellenwurfputz, bei dem der angeworfene Mörtel an dickschichtigen, vorstehenden Stellen abgenommen und erneut an Fehlstellen oder dünnschichtigen Stellen angeworfen wird.
Der Wormserputz ist ein Spritzputz, der früher mit einem Handspritzgerät, dem sogenannten Wormser, auf den Untergrund gespritzt wurde, heute aber mit Spritzputzgeräten maschinell aufgetragen wird. Durch das Aufspritzen eines feinkörnigen (Korngrößen zwischen 1,5 und 4 mm) und dünnflüssigen Putzmörtels entsteht eine homogene, aber körnige Oberflächenstruktur. Um eine deckende Putzschicht zu erzielen, muss der Wormserputz in mehreren Arbeitsgängen aufgetragen werden. Dabei können entweder alle Schichten aufgespritzt oder die erste glatt abgezogen und die zweite anschließend auf den noch feuchten Untergrund aufgespritzt werden. Bei beiden Ausführungsarten haften die Körner auf dem noch feuchten Putzuntergrund und erzeugen die charakteristische körnige Oberfläche. Mit dem Handspritzgerät können später Fehlstellen oder Unebenheiten ausgeglichen werden.
Bei geriebenen Putzoberflächen wird der frisch aufgetragene Deckputzmörtel durch den Einsatz eines Holz- oder Kunststoffreibebretts unter mäßigem Druck und mit kreisenden Bewegungen ebenflächig gerieben. Der Kontrast zwischen eingeebneten Flächen und den tieferen Spuren, die beim Reiben durch mitgeführte größere Zuschlagstoffkörner entstehen, führt zu dem charakteristischen Bild dieser Putze. Art und Zusammensetzung der Korngrößen im Putzmörtel sowie die unterschiedlichen Reibebewegungen erzeugen verschiedene Oberflächenstrukturen.
Beim sogenannten Vollabriebputz werden nur kleinkörnige Zuschlagstoffe verwendet, die beim Reiben eine gleichmäßige Putzoberfläche herstellen. Der Rillen- oder Wurmputz entsteht aus dem wechselnden kurzen, kreisförmigen Reiben des frisch aufgezogenen Putzmörtels. Er enthält kleinkörnige Zuschläge sowie einen kleinen Anteil an großen, gerundeten Zuschlagstoffen. Diese werden unter dem Reibebrett und in der Reiberichtung mitgezogen und hinterlassen rillenartige oder wurmförmige Vertiefungen.
Scheibenputz ist leicht zu verarbeiten, schnell strukturierbar und gehört daher zu den am häufigsten anzutreffenden Putzoberflächen. Die Körnungen reichen von ca. 1,5 mm bis zu 4 mm. Das Material wird in Kornstärke auf den Untergrund aufgetragen. Durch anschließendes »Verscheiben« mit einem Kunststoffglätter oder EPS-Brett entsteht die charakteristische Korn-an-Korn-Struktur.
Der Kellenstrichputz, auch Rustikalputz, bei dem Korngrößen zwischen 0,5 und 2,5 mm verwendet werden, hat eine fein strukturierte Putzoberfläche. Je nach gewünschter Oberflächenstruktur wird beim Bearbeiten des Putzmörtels die Mailänder, Zungen- oder Glätt-Kelle mit abgerundeten Kanten verwendet. Der aufgezogene Putzmörtel wird mit der Glättkelle abgeglättet, der Kellenstrich bleibt sichtbar und kann waagerecht, senkrecht, fächer-, schuppen- oder bogenförmig verstrichen werden. Der Kellenstrichputz kann mit unterschiedlichen Kellen stark strukturiert, glatt gestrichen, mit schwach verwaschener Oberfläche oder mit eingeglätteter Kalkhydratschlämme ausgeführt werden.
Beim Klosterputz handelt es sich um einen Kellenstrichglattputz. Bei dieser bereits aus dem Mittelalter bekannten Technik wird der mit der Kelle geglättete Kalkmörtelputz mit Weißkalk-Milch al fresco (nass in nass) überstrichen. Durch die Anreicherung der Putzoberfläche mit Kalk-Bindemitteln und Feinanteilen entsteht eine ebene, dichte, leicht wellige, weiße Oberfläche.
Beim Waschputz werden die im Putz enthaltenen Zuschlagstoffe durch Abwaschen der noch nicht erhärteten Bindemittelschlämme an der Oberfläche freigelegt. Der Putzmörtel wird aufgezogen und mit der Kelle geglättet. Das Auswaschen der zuoberst liegenden Bindemittelhaut erfolgt in der Regel nach zwei bis vier Stunden Wartezeit. Mit einem Schwamm oder einer Streichbürste und Wasser wird die Oberfläche gewaschen. Dabei wird die nasse Bürste bzw. der Schwamm mit kreisender Bewegung auf der Putzoberfläche geführt. Durch mehrmaliges Waschen wird die Schlämme vollständig abgetragen, die an der Oberfläche frei werdenden Körner müssen dabei zur Hälfte im Putz eingebunden sein. Zur Anwendung kommen daher ausschließlich Zement- oder Kalk-Zementmörtel, damit die freigelegten Zuschlagstoffe fest eingebunden bleiben.
Der Kratzputz wird maschinell oder von Hand aufgetragen, mit einer Kartätsche abgezogen und verdichtet. Es darf dabei keine Luft im Putz eingeschlossen sein. Die Schichtdicke bewegt sich, in Abhängigkeit von der Korngröße und des Wandsystems, zwischen 10 und 15 mm. Das Kratzen erfolgt nach leichter Anhärtung des Deckputzes. Bei normaler Witterung kann in der Regel am folgenden Tag gekratzt werden. Beim Kratzvorgang muss das Korn sauber springen und am Kratzwerkzeug darf kein Mörtel haften bleiben. Die Putzoberfläche wird dazu mit einem Nagelbrett in kreisender Bewegung gekratzt. Nach ausreichender Erhärtung, in der Regel nach einem Tag, werden anhaftende Zuschlagstoffe mit einem sauberen, weichen Besen abgekehrt.
Der feinkörnige Deckputzmörtel wird unmittelbar nach dem Aufziehen und dem flächigen Abziehen mit einer Zahnkelle, einem Stahlblech- oder Holzkamm senkrecht, waagerecht oder in verschiedene Richtungen abgezogen. In Abhängigkeit von den verwendeten Zahnkellenarten und Kammweiten entstehen unterschiedlich gekämmte Putzoberflächen.
Auf einen ebenen und aufgerauten Grundputz wird ein dünnflüssiger und feinkörniger Deckputz mit der Traufel aufgezogen und mittels Kartätsche abgezogen. Die charakteristisch belebte Oberflächenstruktur entsteht durch das Überstreichen des noch feuchten Deckputzes mit einem Reisigbesen.
Grundlage für die Herstellung dieses Putzes ist die Schablone. Eine digitalisierte Zeichnung oder ein Muster werden mittels CNC-Laserschnitt aus einem speziellen Kunststoff geschnitten, auf die Wand aufgebracht, in den Deckputz eingearbeitet und anschließend aus dem noch feuchten Putz wieder entfernt. Gerade Linien im Motiv können als traditioneller Leistenputz mit Holzleisten ausgeführt werden. Die fertige Putzoberfläche zeigt die Projektion der Zeichnung bzw. das Muster als Relief.
Auch bei diesem Strukturputz handelt es sich um einen feinkörnigen, aber dick aufgetragenen Deckputzmörtel. Nach dem Aufziehen und Abglätten wird die Putzoberfläche mit Holz-, Gummi- oder Metallstempeln plastisch strukturiert. Es können Muster oder Ornamente eingedrückt werden.
Besonders homogene Flächen lassen sich mit einem Filzputz erzielen. Er besteht zumeist aus Kalkmörtel mit einem besonders feinen Zuschlag. Durch Abreiben mit einem angefeuchteten Filzbrett erhält die Oberfläche ihre glatte Struktur. Filzputz eignet sich daher besonders gut für kleine Flächen oder zur Betonung von Bauteilen wie Fensterfaschen.
Der Stucco lustro, polierter Glanzstuck, ist eine Kalkputztechnik, bei der nach dem Auftrag des Grundputzes und eines frischen Kalkmörtels als Zwischenputzschicht drei dünne Schichten aus Marmormehl-Sumpfkalk nass in nass aufgetragen werden. Bei diesen drei Schichten wird nach oben hin immer feiner gearbeitet. Der zeitliche Abstand bis zum Auftrag der nächsten Schicht beträgt ungefähr acht Stunden. Die ersten beiden Schichten bestehen aus Kalkmörtel mit Marmorzuschlag, die dritte und letzte Schicht enthält als Zuschlagstoff nur noch Marmormehl. Diese Schicht wird nach dem Erhärten mit venezianischer Seife eingestrichen und mit einer erhitzten Edelstahlkelle oder einem anderen Glättwerkzeug so lange geglättet, bis eine dichte, glatte und glänzende Oberfläche entsteht.
Filzputze können ein- oder zweilagig auf ggf. vorbehandeltemPutzgrund ausgeführt werden. Je nach Material und Bearbeitung können unterschiedliche Qualitätsstufen erreicht werden.
Putze der Qualitätsstufe 1 sind in Abschnitt 3.1 behandelt.
Diese Oberfläche entspricht der Standard- qualität und genügt den üblichen Anforder-ungen an Wand- und Deckenflächen.
Gefilzte oder abgeriebene Putzoberflächen der Qualitätsstufe 2 sind geeignet für:
· matte, nicht strukturierte Anstriche/
Beschichtungen.
Abgeriebene Putzoberflächen der Qualitätsstufe 2 sind auch geeignet für:
· grobstrukturierte Wandbekleidungen, z. B.
Raufasertapeten (Körnung RG nach DIN
6742)
Einlagiger Filzputz (Gipskalk-, Kalkgips-, Kalkzement- oder Zementputz) wird wie folgt ausgeführt:
Nach dem Putzauftrag, dem Abziehen sowie dem Ausrichten des Putzes erfolgt das Filzen.
Einlagig abgeriebener Putz (Kalk- und Kalk-Zementputz) wird wie folgt ausgeführt:
Nach dem Putzauftrag, dem Abziehen sowie dem Ausrichten des Putzes erfolgt das abreiben.
Bei dieser Qualitätsstufe sind vereinzelte Abzeichnungen, wie z. B. strukturlose Stellen, Bearbeitungsspuren, kleinere Unebenheiten,Kornanhäufungen nicht auszuschließen. Schattenfreiheit bei Streiflicht kann mit dieser Ausführung nicht erreicht werden. Leicht unterschiedliche Putzstrukturen sind trotz Grundierungen oder Aufbrennsperren nicht zu vermeiden.
Bei einlagigen Putzen sind vereinzelte Schwind-risse oder geringer Fugeneinfall bei inhomo-genem Putzgrund nicht ganz auszuschließen.
Diese Oberfläche entspricht einer höheren Anforderung als die Standartqualität Q 2 - gefilzt.
Putzoberflächen der Qualitätsstufe 3 sind geeignet für:
· matte, nicht strukturierte Anstriche/ Beschichtungen.
Filzputz (Gipskalkputz, Kalkgipsputz, Kalkputz, Kalkzementputzoder Zementputz) wird wie folgt ausgeführt:
Nach dem Putzauftrag, dem Abziehen erfolgt das Ausrichtendes Putzes.
Bei gipshaltigen Putzen erfolgt die Oberflächenstrukturierung üblicherweise durch Vor- und Nachfilzen.
Bei Kalk-, Kalkzement- und Zementputzen wird im Allgemeinen eine zweite Putzlage auf den Unterputz aufgezogen und gefilzt.
Wird die Qualitätsstufe 3 gewählt, muss die Filzstruktur im jweiligen Strukturbild gleich- mäßig sein.
Kornanhäufungenoder strukturlose Stellen sind nur vereinzelt zulässig. DerGesamteindruck der Filzputz-Oberfläche darf nicht gestört sein. Schattenbildung bei Streiflicht kann mit dieser Ausführung nicht völlig ausgeschlossen werden.
Die Qualitätsstufe 4 entspricht höchsten Anforderungen an die gefilzte Putzoberfläche und ist nur durch zusätzliche, über Q 3 hinausgehende, Maßnahmen zu erreichen.
Qualitätsstufe 4 wird nur durch Aufbringen einer zusätzlichen Lage aus Dekor-Filzputz, ggf. mit Anstrich/Beschichtung, erreicht. Der Unterputz muss mindestens der Qualitätsstufe 3 von eben abgezogenen Putzen und erhöhten Anforderungen an die Ebenheit entsprechen.
Zum Erreichen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit sind im Allgemeinen Unterputzprofile oder Putzleisten einzusetzen. Gegebenenfalls sind diese nach dem Auftrag des Unterputzes zu entfernen und materialgleich zu ersetzen. Das Anbringen von Unterputzprofilen oder Putzleisten ist eine besonders zu vergütende Leistung [1], [2]. Zur Verwendung von Profilen siehe [5].
Wird die Qualitätsstufe 4 gewählt, muss die Filzstruktur im jeweiligen Strukturbild absolut gleichmäßig sein.
Kornanhäufungen oder strukturlose Stellen sind nicht zulässig. Der Gesamteindruck der Putzoberfläche muss homogen sein.
Eine Oberflächenbehandlung der Qualitätsstufe 4, die sehr hohe Anforderungen erfüllt, minimiert die Möglichkeit von Abzeichnungen. Soweit Lichteinwirkungen (z.B. Streiflicht)
das Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte, z. B. wechselnde Schattierung der Oberfläche, weitgehend vermieden. Sielassen sich nicht völlig ausschließen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können.
Grundsätzlich müssen die Beleuchtungsverhältnisse, wie sie bei der späteren Nutzung vorgesehen sind, bekannt sein. Zweckmäßigerweise sollen sie bereits zum Verputzzeitpunkt vorhanden sein.
Darüber hinaus sind die handwerklichen Grenzen der Ausführung vor Ort zu beachten. Putzflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind handwerklich nicht ausführbar.
Wir empfehlen auch bei der Oberflächenqulitätsstufe "Q3" immer noch zusätzlich einen Malerflies als Untergrund der Farbanstriche, um eine glatte gleichmässigen Obergrund bei den auszuführenden Malerarbeiten zu erhalten!
Die Einhaltung von Toleranzen nach DIN 18201 Nr. 6.1 [6] bzw. SIA Empf. 242/1, Art. 5 81 und 5 82 [2] bzw. SIA 414/10 [3], ist nur zu prüfen, wenn es erforderlich ist.
Damit wird ausgesagt, dass die Maßtoleranz nur dort zu kontrollieren ist, wo dies aufgrund von Anforderungen sinnvoll oder notwendig erscheint. Damit sind Bauteile, deren Maßabweichungen die technische Funktion oder die optische Gestaltung des Bauwerks nicht beeinträchtigen, nicht zwangsläufig mangelhaft und sollen kein Anlass von Auseinandersetzungen sein, nur weil die Genauigkeit nicht ganz der Norm entspricht (siehe auch [3], [7] und [8]). Werden erhöhte Anforderungen an die Ebenheit von Flächen gestellt, so ist dies im Leistungsverzeichnis auszuschreiben und besonders zu vereinbaren.
Sind keine Vereinbarungen zu den Ebenheitstoleranzen getroffen, gelten nach [1] und [2] die Standardanforderungen (siehe auch [3], [7] und [8]). In Verbindung mit der Qualitätsstufe 3 sollten Ebenheitstoleranzenmit erhöhten Anforderungen vertraglich vereinbart werden.
In Verbindung mit der Qualitätsstufe 4 müssen Ebenheitstoleranzen mit erhöhten Anforderungen vertraglich vereinbart werden.
Unabhängig von den geforderten Ebenheitstoleranzen sind bei stark unebenen Putzgründen, bei denen stellenweise eine Putzdicke von mehr als 20 mm notwendig ist, Unterputzprofile einzubauen. Ggf. sind diese nach dem Auftrag des Unterputzes zu entfernen und materialgleich zu ersetzen. Das Anbringen von Unterputzprofilen oder Putzleisten ist eine besonders zu vergütende Leistung. Zur Verwendung von Profilen siehe [5].
Entsprechend den Qualitätsstufen sind die gewünschten Putzoberflächen (geglättet, gefilzt, gerieben, abgezogen) bzw. die Oberflächen- güte (Q1, Q2, Q3, Q4), erforderlichenfalls auch die Art und Ausführung, festzulegen und vertraglich zu vereinbaren.
Die Qualitätsstufe muss - bei Q2 bis Q4 - immer zusammen mit der Ausführungsart der Herstellung der Putzoberfläche (geglättet oder gefilzt oder abgerieben oder abgezogen) genannt werden, zum Beispiel: "Q2 - geglättet":
Zusätzlich sind die nachfolgenden Wandbekleidungen oder Anstriche / Beschichtungen explizit zu nennen. Eine allgemeine Benennung ist unzureichend!
Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Oberflächenqualität enthalten, so gilt stets Qualitätsstufe 2 (Q2)als vereinbart.
Ein Leistungsverzeichnis, das zur Beschreibung der gewünschten PUtzoberfläche Begriffe wie "malerfertig, streichfertig, oberflächenfertig, tapezierfertig, streiflichtfrei" o.ä. enthält, isz absolut ungeeignet, um die zu erbringende Leistung zu beschreiben. Es widerspricht der VOB/A (§9 Beschreibung der Leistung) [9] bzw. der CRB [10] wonach die Beschreibung eindeutig und erschöpfend zu erfolgen hat.
Die in diesem Merkblatt beschriebenen Qualitätsstufen (Q1, Q2, Q3 und Q4) dienen als Beispiele für die Beschreibung unterschiedlicher Eignungsqualitäten geglätteter, gefilzter, abgeriebener oder abgezogener Putzoberfläche für nachfolgende Putze, Beschichtungen oder Beläge.
Im Einzelfall sind bei der Planung und Ausschreibung die speziellen Eigenschaften der vorgesehenen Schlussbeschichtung und das Erscheinungsbild im Nutzungszustand zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls sind Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (z.B. Q2 - geglättet für Lasuren oder Anstriche/Beschichtungen bis zum mittleren Glanz) anzumelden und ein Nachtrag zu vereinbaren!
Auf eine auszureichende Belüftung der Räume nach dem Verputzen ist zu achten. Es ist sicherzustellen, dass keine Kondensatbildungen an der Putzoberfläche entstehen können.
Durch Wärmebrücken im Bereich der Randzonen der Betondecken infolge (noch) fehlender Wärmedämmung im Bereich der Deckenstirnseiten, entstehen, bei kalter Witterung, Kondensatbildung oder Frostschäden an der Putzoberfläche. Zum Verputzen bei tiefen Temperaturen siehe [11].
Ein auf den Untergrund und die spätere Beschichtung/Wandbekleidung abgestimmter Grundbeschichtungsstoff (z.B. Grundierung) ist vom Nachfolgewerk aufzubringen [12], [13], [14].
Der Industrieverband Werkmörtel Bundesverband e.V. (IWM) bietet auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Thema Putz, Wärmedämmung, Estrich und Werkmörtel als Download an.
Leitlinien fur das Verputzen von Mauerwerk und Beton 2014.pdf
Broschüren des IWM
Der Bundesverband der Gipsindustrie e.V bietet auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Thema Gips als Download an.
Der direkte Link zu den Publikationen: http://www.gips.de/service/download/
Baugipse (Gips-Trockenmörtel) http://www.gips.de/service/download/
Merkblatt Nr. 1: Sicherer Umgang mit transportablen Baustellensilos
Merkblatt Nr. 2: Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton
Merkblatt Nr. 3: Putzoberflächen im Innenbereich – Qualitätsstufen für abgezogene, glatte, abgeriebene und gefilzte Putze
Merkblatt Nr. 4: Dünnlagenputz im Innenbereich
Merkblatt Nr. 5: Verputzen von Fensteranschlussfolien
Unter dem Titel „Mein Gipsputz – Bestes drin, bestens drauf“ informiert die Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. mit einer neuen Broschüre über das wirtschaftliche, technische und wohngesundheitliche Potenzial von Gips-Innenputzen.
Gips-Wandbauplatten
Broschüre Gips-Wandbauplatten - nichttragende innere Trennwände im Massiven Trockenbau
http://www.gips.de/service/download/publikationen/broschueren/
Technische Broschüren von Multigips
http://www.multigips.de/de/download/dokumentation/
Der Fachverband WDVS bietet auch Downloads zur Innendämmung http://www.innendaemmsysteme.de/views/service/infobestelldienst/download.html
Das ABC der Wärmedämmung
Begriffe und Fakten zur Wärmedämmung von Gebäuden von innen und außen
Unter dem Titel „Mein Gipsputz – Bestes drin, bestens drauf“ informiert die Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. mit einer neuen Broschüre über das wirtschaftliche, technische und wohngesundheitliche Potenzial von Gips-Innenputzen.
Weitere Links und Downloads zu anderen Themen finden Sie hier.
Die Putzarbeiten umfassen Innenputz, Außenputz und Wärmedämmverbundsysteme. Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Putzarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen.
Die Arbeiten für Innenputz außer Trockenputz, Außenputz und Wärmedämmputz werden in der VOB/C in der DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten behandelt. Für Trockenputz ist die ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, für Wärmedämmverbundsysteme die DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme zuständig.
Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Putzarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen. So ist zunächst zu klären, warum die Maßtoleranzen überprüft werden sollen. Anlässe dazu können beispielsweise sein:
Es ist vorab zu klären, ob es allgemein gültige oder vertraglich vereinbarte Regelungen für die Beurteilung der Maßtoleranzen gibt. Eindeutig ist der Sachverhalt, wenn die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart worden ist. Für alle anderen Fälle gelten die entsprechenden Normen als Maßstab für die Mindestanforderungen an die Toleranzen der betreffenden Bauteile, weil diese zu den gültigen Regeln der Technik zu zählen sind.
Es ist vorab zu klären, ob es allgemein gültige oder vertraglich vereinbarte Regelungen für die Beurteilung der Maßtoleranzen gibt. Eindeutig ist der Sachverhalt, wenn die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart worden ist. Für alle anderen Fälle gelten die entsprechenden Normen als Maßstab für die Mindestanforderungen an die Toleranzen der betreffenden Bauteile, weil diese zu den gültigen Regeln der Technik zu zählen sind.
Für die Beurteilung von vermeintlichen oder tatsächlichen Mängeln bezüglich der Maßtoleranzen muss untersucht werden, ob diese tatsächlich in den Putzarbeiten begründet sind oder ob es noch andere Einflussfaktoren gibt. Hier sind insbesondere zu nennen:
Hinweis für die Praxis
Die Unebenheit eines verputzten Balkens kann z.B. auch durch ein Durchbiegen des Balkens unter Last verursacht werden. In solchen Fällen ist es u.U. sehr schwierig, festzustellen, welchen Anteil an dem Mangel der Verformung und welchen Anteil Ebenheitsabweichungen des Putzes haben. Deshalb sollen Überprüfungen der Toleranzen möglichst immer so frühzeitig wie nur möglich, am besten unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung, erfolgen.
Wenn der Auftragnehmer erkennt, dass es durch spätere Verformungen zu Problemen kommen kann, sollte er entsprechend ATV DIN 18345, Abschnitt 3.1.1 rechtzeitig, also vor Beginn seiner Arbeiten, dem Auftraggeber seine Bedenken mitteilen.
Wenn an das optische und gestalterische Erscheinungsbild von Flächen, Kanten u.Ä. besondere Anforderungen gestellt werden sollen, muss der Planer hierzu eigene Überlegungen anstellen und in seiner Leistungsbeschreibung angeben. Hierbei wird er von den Normen nicht unterstützt. Hilfestellung finden kann er aber z.B. in den Merkblättern der einschlägigen Verbände und Hersteller.
Normen
Regelungen zu Maßtoleranzen bei Putzarbeiten sind in folgenden Normen zu finden:
Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart worden ist, sind dadurch automatisch die genannten Normen eingeschlossen.
Nach Abschnitt 4.5 der Norm stellen die in der DIN 18202 angegebenen Toleranzen Grundlagen für Passungsberechnungen im Bauwesen dar.
Bezogen auf die Putzarbeiten bedeutet das, dass eine Überprüfung der Toleranzen nach DIN 18202 nur in folgenden Fällen durchzuführen ist:
nach Abschluss der Putzarbeiten:
Der letzte Punkt ist dann wichtig, wenn die Gefahr besteht, dass es durch spätere zeit- und lastabhängige Verformungen zu einer Überlagerung der Maßveränderungen aus diesen Verformungen mit den Toleranzen kommen kann.
Die einzelnen Maßtoleranzen nach DIN 18202 lassen sich wie folgt auf Putzarbeiten anwenden:
Grenzabweichungen sind bei Putzarbeiten i.d.R. nur nachrangig von Bedeutung, weil es in den Zeichnungen der Planer selten Nennmaße gibt, die die Putzstärke beinhalten. In der Regel handelt es sich in den Zeichnungen um Rohbaumaße. Wenn aber in Detailzeichnungen Nennmaße vorgegeben sind, dann müssen diese innerhalb der zulässigen Grenzabweichungen eingehalten werden. Dabei kann es sich z.B. um Anschlüsse von Wärmedämmputz oder von Wärmedämmverbundsystemen an Blendrahmen von Fenstern und Türen handeln.
Bei der Überprüfung der Vorleistungen anderer Unternehmer durch den Auftragnehmer bei lichten Maßen von Öffnungen gelten die geringeren Anforderungen an Grenzabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 1, Zeile 5, während für die lichten Maße der fertig verputzten Laibungen der Öffnungen die Grenzabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 1, Zeile 6 maßgebend sind.
Die Grenzwerte für Winkelabweichungen sind in den folgenden Bereichen der Putzarbeiten relevant:
Wandflächen:
Deckenflächen:
Diese Grenzwerte gelten ebenso bei der Überprüfung von Vorleistungen nach ATV DIN 18345, Abschnitt 3.1.1.
Die Ebenheit der Oberflächen muss sich innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 der DIN 18202 bewegen. Ohne weitere vertragliche Vereinbarung sind zunächst die Werte aus Zeile 6 dieser Tabelle maßgebend. Wenn vom Auftraggeber erhöhte Anforderungen an die Ebenheit der Oberflächen gestellt werden, dann sind die verschärften Grenzwerte nach Zeile 7 der Tabelle einzuhalten.
Bei der Überprüfung des Untergrunds, auf dem der Putzer seine Leistung aufbauen soll, kann er aber nur die Grenzwerte nach Zeile 5 heranziehen. Die Differenz zwischen den Ebenheitsanforderungen an den Untergrund und an seine Leistung muss der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistung ausgleichen. Bei Mauerwerkswänden, deren Dicke einem Steinmaß entspricht, kommt als Untergrund insbesondere für dünnlagige Putze noch erschwerend hinzu, dass die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 nur für die bündige, also nur für eine Seite der Wände gelten. Dadurch kann es auf den nicht bündigen Seiten des Mauerwerks zu erheblich größeren Unebenheiten kommen, ohne dass ein Verstoß gegen die DIN 18202 vorliegt. Dieses Problem wird noch weiter dadurch verstärkt, dass zu den Grenzwerten für die Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 bei den Bauprodukten, also den Mauerwerkssteinen, die nach der Norm für deren Herstellung zulässigen Maßabweichungen hinzukommen. Das kann im Extremfall zu Ebenheitsabweichungen auf der nicht bündigen Seite einer Mauerwerkswand von bis zu 19 mm führen. Obwohl solche Unebenheiten im Untergrund nicht gegen die Festlegungen verstoßen, sollte der Auftragnehmer trotzdem dem Auftraggeber seine diesbezüglichen Bedenken mitteilen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht bereits auf die Möglichkeit solch starker Unebenheiten hingewiesen und kein entsprechendes Putzsystem ausgeschrieben worden ist.
Putze nach dieser Norm sind an Wänden und Decken ein- oder mehrlagig in bestimmter Dicke aufgetragene Beläge aus Putzmörteln oder Beschichtungen mit putzartigem Aussehen, die ihre endgültigen Eigenschaften erst durch Verfestigung am Baukörper erreichen.
Für Putze und Putzsysteme regelt die DIN V 18550 die mittlere Dicke und die zugehörige Mindestdicke. Die Mindestdicken müssen sich dabei auf einzelne Stellen beschränken. Ein Putz, der an vielen Stellen oder großflächig nur die Mindestdicke aufweist, stellt demnach einen Mangel dar.
Tab. 1: Mittlere und Mindestdicken von Putz nach DIN V 18550
Die Norm weist darauf hin, dass für die Erfüllung besonderer (physikalischer) Anforderungen andere (größere) Dicken erforderlich werden können. Diese sollte der Planer in der Leistungsbeschreibung angeben.
Für dünnlagige Innenputze gibt die DIN V 18550 keine mittlere Dicke, sondern nur eine Mindestdicke von 3 mm und eine Höchstdicke von 5 mm an. Wegen dieser geringen Dickenbandbreite sind nach der Norm auch besonders hohe Anforderungen an die Ebenheit des Untergrunds zu stellen, weil ein Ausgleich von Unebenheiten mit einem Dünnlagenputz nahezu unmöglich ist.
In ihrem Anhang B gibt die Norm eine Übersicht über die Qualitätsstufen für Innenputzoberflächen. Dieser Anhang hat normativen, also verbindlichen Charakter. Sie legt vier Qualitätsstufen von Q1 bis Q4 fest, die in ihrer Ausprägung den bisher im Merkblatt „Putzoberflächen im Innenbereich“, herausgegeben vom Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Baugipse, enthaltenen und gleich bezeichneten Qualitätsstufen entspricht. Dabei unterscheidet die DIN V 18550 innerhalb der Qualitätsstufen auch noch nach den Ausführungsarten der Oberflächen: abgezogen, geglättet und gefilzt/abgerieben.
Tab. 2: Qualitätsstufen für Innenputzoberflächen und Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 3
Die Qualitätsstufe Q1 ist für Oberflächen, an die keinerlei Anforderungen gestellt werden, gedacht. Wenn in der Leistungsbeschreibung aber zur Qualität der Oberfläche keine Angaben gemacht werden, ist die Qualitätsstufe Q2 als Standardoberfläche auszuführen.
Wärmedämmputz, für den die DIN V 18550 Maßtoleranzen angibt, besteht aus Putz mit EPS-Leichtzuschlag als wärmedämmendem Unterputz und wasserabweisendem Oberputz. Der Unterputz muss mindestens 20 mm dick sein. Er soll ohne besondere Maßnahmen nicht dicker als 100 mm sein.
Der Oberputz muss einschließlich eines eventuell erforderlichen Ausgleichsputzes im Mittel 8 mm dick sein, dabei gilt als nicht zu unterschreitende untere Toleranzgrenze eine Mindestdicke von 6 mm und als nicht zu überschreitende obere Toleranzgrenze eine Höchstdicke von 12 mm.
Für Wärmedämmputzsysteme, die andere Leichtzuschläge als den genannten EPS-Zuschlag enthalten, nennt die Norm keine eigenen Angaben, sondern verweist auf die Vorschriften der betreffenden Hersteller.
Sanierputz dient zum Verputzen feuchter salzhaltiger Mauerwerke. Für diese Putze oder Putzsysteme müssen Eignungsprüfungen vorliegen. Sie weisen eine hohe Porosität, einen geringen Wasserdampfdiffusionswiderstand und eine verminderte kapillare Leitfähigkeit auf.
Sanierputze und -putzsysteme müssen eine Gesamtdicke von mindestens 20 mm haben.
Die DIN 55699 gilt für die Anwendung und Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), allerdings sind die systembezogenen Zulassungen grundsätzlich ebenfalls zu beachten. Dazu gehören auch die Verarbeitungsrichtlinien der betreffenden Hersteller. Dementsprechend haben eventuell von der Norm abweichende Festlegungen zu Toleranzen in den Verarbeitungsrichtlinien Vorrang vor den Regelungen in der Norm.
Nach den ATV ergibt sich, dass Maßabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN 18202 zulässig sind.
Die ATV geben auch an, dass bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten zulässig sind, wenn sie innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 liegen. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber höhere Anforderungen an die Ebenheit und die Maßhaltigkeit stellen könne. Bezüglich der Ebenheit wird auf die Grenzwerte bei erhöhten Anforderungen nach DIN 18202 verwiesen.
Nach DIN V 18550 gilt die Qualitätsstufe Q2 als Standardanforderung an Innenputze. Darüber hinausgehende Qualitätsanforderungen sind besondere Leistungen.
Ein Blick in die DIN V 18550 zeigt, dass ohne erhöhte Anforderungen an die Maßhaltigkeit und Ebenheit keine erhöhte Oberflächenqualität erreichbar ist. Das gilt nicht nur für Innenputze, sondern ist auch auf Außenputze übertragbar.
Die ATV DIN 18345 dient als eigene ATV für Wärmedämmverbundsysteme. Dabei enthält diese keine weiteren Hinweise zu Toleranzen. Es sind nur die in vielen ATV enthaltenen allgemeinen Hinweise zu finden:
Abschnitt 3.1.1 weist auf die erforderliche Anmeldung von Bedenken bei größeren Unebenheiten des Untergrunds als nach DIN 18202 zulässig hin.
Abschnitt 3.1.2 gibt an, dass Abweichungen von Nennmaßen im Rahmen der DIN 18202 zulässig sind und
dass bei Streiflicht sichtbare Unebenheiten zulässig sind, wenn sie innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen der DIN 18202 liegen.
Maßnahmen wegen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit und Maßhaltigkeit sind auch nach dieser ATV besondere Leistungen (Abschnitt 4.2.16 ATV).
Die ATV DIN 18340 dient als eigene ATV für die Trockenbauarbeiten. Dabei enthält diese keine speziellen Regelungen zu Toleranzen bei Trockenbauarbeiten.
In Abschnitt 3.1.3 gibt die ATV an, dass Maßabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN 18202, der DIN 18203-2 und der DIN 18203-3 zulässig sind.
Anmerkung: Die Teile 1 und 2 der DIN 18203 wurden zurückgezogen, werden in der VOB 20112 jedoch noch angeführt.
Die ATV gibt auch an, dass bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten zulässig sind, wenn sie innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 liegen. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber höhere Anforderungen an die Ebenheit und die Maßhaltigkeit stellen könne. Hierbei handelt es sich dann um eine besondere Leistung.
Bezüglich der Ebenheit wird auf die Grenzwerte bei erhöhten Anforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 und Zeile 7 verwiesen.
Weiterhin regelt die ATV die Ausführung von Oberflächen bei unterschiedlichen Anforderungen, ohne aber konkrete Angaben zu Toleranzen zu machen. Es sind lediglich allgemeine Angaben zu finden, wie z.B. zulässige werkzeugbedingte Grate, oder wie der stufenlose Übergang zwischen Spachtelung und Plattenoberfläche auszuführen ist und dass keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben dürfen.
Zusätzlich zu den Normen gibt es noch Richtlinien, Merkblätter u.Ä., die auch Angaben zu Toleranzen enthalten können. Diese sind aber für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich vertraglich geregelt ist.
Selbstverständlich kann der Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung auch eigene Anforderungen an die Toleranzen vorgeben, an die der Auftragnehmer dann vertraglich gebunden ist. Davon sollte der Planer auch immer Gebrauch machen, wenn die Anforderungen der Norm im konkreten Fall nicht ausreichen. Diese Anforderungen müssen dabei aber selbstverständlich auch das technisch und handwerklich Machbare berücksichtigen. Zum Beispiel ist eine absolut planebene Fläche mit den auf der Baustelle zur Verfügung stehenden Mitteln einfach nicht herstellbar, eine solche in der Leistungsbeschreibung zu fordern wäre daher falsch.
Autor: Philipp Heinze
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