Hochbau Beteiligung
Gips kann keine Fliese

Falsch gedacht!

GIPS KANN KEINE FLIESEN

Gips kann "keine Fliesen"


Hartnäckig beharrt noch manch ein Fliesenleger darauf, dass Fliesen oder Bekleidungen aus Natursteinplatten nicht auf Bauteilen aus Gips verlegt werden können.


Das einschlägige ZDB-Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von flüssigen Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“ nennt jedoch für Fliesen in häuslichen Küchen und Bädern ausdrücklich auch Gipsputze, Gips-Wandbauplatten sowie Gipsplatten als geeignete Untergründe.


Zu beachten sind die Regelwerke für die jeweilige Bauweise, etwa DIN V 18550 „Putz und Putzsysteme“ oder die BAKT-Schrift „Bäder im Trockenbau“.


Gips „zerstört Beton“


Die vermeintliche Unverträglichkeit von Gips und Beton gilt noch immer als große Weisheit, dabei ist die Natur beider Bindemittel heute geklärt.


Auf allen trockenen zementgebundenen Untergründen – und dazu gehört auch Beton – lassen sich Gipsbaustoffe problemlos verarbeiten.


Beim Verputzen auf Normalbeton beispielsweise, auf dem Gipsputz ausgezeichnet haftet, sollte die Restfeuchte des Massivbauteils allerdings einen Masseanteil von 3 % nicht überschreiten.


Gips darf nicht mit noch feuchten, zementgebundenen Baustoffen bzw. mit frischem Beton in Berührung kommen, da die im Gips enthaltenen Sulfate chemische, das Volumen des Betons vergrößernde Reaktionen begünstigen, die das Bauteil nachhaltig schädigen (auch bekannt als Beton-, Sulfat- bzw. Ettringittreiben oder als Zementbazillus).

Gips und „Wände mit Ohren“


Das Bergersche Massegesetz sagt für Massivbaustoffe wie Beton oder Mauerwerk vereinfacht aus: Je schwerer ein Bauteil, desto besser sein Schallschutz.


Gips ist jedoch kein Massivbaustoff, sondern ermöglicht im Gegenteil gerade eine besonders leichte, ressourcenschonende und wirtschaftliche Bauweise – was aber den Schallschutz keineswegs negativ beeinflusst.


Durch intelligente Detaillösungen wie mehrlagige Beplankungen, integrierte schalldämmende Schichten aus Mineralwolle oder elastische Anschlüsse, die die Gipsbauteile vom Tragwerk entkoppeln, entstehen schlanke Wand-, Boden- oder Deckenkonstruktionen, die die Anforderungen an einen zeitgemäßen Schallschutz erfüllen und die Massivbauteilen mit gleicher Dicke in diesem Punkt zumeist überlegen sind.

Gips „verschandelt die Landschaft“


Naturgips wird in Deutschland überwiegend im Tagebau gewonnen. Sein Abbau erfordert stets einen Eingriff in das Landschaftsbild.


Die vermeintliche Lösung: Ausschließlich den bei der Energieerzeugung in Wärmekraftwerken als Nebenprodukt gewonnenen REA-Gips verwenden.


Die vollständige Substitution des Naturgipses durch REA-Gips ist nicht möglich, weil zum einen die REA-Gipsproduktion den Bedarf nicht ausreichend deckt und zum anderen trotz gleichwertiger Rohstoffeigenschaften für viele Gipsprodukte in erster Linie Naturgipse, zumindest aber Rezepturen aus beiden Rohstoffen benötigt werden.


Die Gipsindustrie setzt deshalb bei der aktiven Gewinnung von Naturgips auf schonenden Abbau und maximale Nutzung sowie danach auf Rekultivierung und Renaturierung der stillgelegten Flächen.


Aufgelassene und fachgerecht renaturierte Gruben entwickeln sich in kurzer Zeit zu wertvollen Biotopen und werden wegen ihrer besonderen natürlichen Bedingungen nicht selten sogar zu Naturschutzgebieten erklärt

Gips ist „kein Öko-Baustoff“


Gips gehört in der Tat nicht zu den Materialien, die umgangssprachlich oft auch als „Öko-Baustoffe“ bezeichnet werden, womit auf die besonders natürliche Herkunft der Materialien hingewiesen werden soll. Doch es ist nicht in erster Linie die Herkunft, die die baubiologische Sicherheit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Baustoffen bestimmt. Auch Naturstoffe können schädliche Substanzen emittieren.


Maßgeblich für die Wohngesundheit von Baustoffen sind vor allem die Emissionen von flüchtigen Stoffen, die im eingebauten Zustand direkt in die Innenraumluft entweichen.


Im Rahmen der Untersuchungen zur Umwelt-Produktdeklaration von Gipsprodukten wurden die Emissionen an flüchtigen organischen Stoffen (TVOC) – sowie ergänzend für Formaldehyd – bestimmt.


Die untersuchten Bauprodukte (Gipsplatten und Gipsfaserplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Trockenmörtel und Gipsbinder) haben dabei alle Prüfpunkte sowohl für Summenparameter als auch für Einzelstoffe nach dem anerkannten AgBB-Schema erfüllt und alle Kriterien deutlich unterschritten.


Von Gipsprodukten geht keinerlei negative Beeinträchtigung der Raumluftqualität aus.

Träum weiter

Die Zukunftsfähigkeit von Gips und Gipsbaustoffen in der Architektur ist seit Jahrtausenden durchgängig sichtbar. Bauprodukte und -systeme aus Gips haben die Philosophie moderner Leichtbauweisen mitgeprägt und gehören heute zum Alltag auf Baustellen – was die Fachwelt kaum mehr bezweifelt. Trotz allem sind vereinzelt Bau(ern)weisheiten anzutreffen, die über Gips Überraschendes zu Tage fördern.


Was ist dran an diesem „Expertenwissen“?


Gips „keinesfalls in Küche und Bad“


Die Vorteile der Gipsbaustoffe können für alle Innenräume im Wohnungsbau sowie für alle Räume mit wohnähnlicher Nutzung außerhalb des Wohnungsbaus genutzt werden (Hotels, Krankenhäuser, Schulen).


Dies gilt ausdrücklich auch für häusliche Küchen und Bäder. Denn in diesen Räumen ist nicht mit einer andauernden und starken Feuchtebelastung durch Wasserdampf, sondern nur mit gelegentlichem Spritzwasser und kurzzeitig erhöhter Luftfeuchte zu rechnen, die für Gips keine Beeinträchtigung darstellen.


Lediglich in gewerblichen Feuchträumen wie Großküchen oder öffentlichen Duschen dürfen keine Gipsbaustoffe eingesetzt werden.

Gips „schimmelt“


Gips ist ein rein mineralischer Baustoff, der Mikroorganismen aller Art und damit speziell auch Schimmelpilzen keine Nahrungsgrundlage bietet.


Gips selber kann nicht schimmeln! Trotzdem ist auch auf Gipsoberflächen die Ansiedlung und Ausbreitung von Schimmel in dauerhaft feuchten und durch Verunreinigung belasteten Wandbereichen möglich. Als Lebens- und Nahrungsgrundlage dienen den Pilzen in diesen Fällen organische Stoffe aus Anstrichen, Tapeten, Tapetenklebern oder dem Staub.


Zum Schutz vor Mikroorganismen muss vor allem die Ursache einer Durchfeuchtung beseitigt werden, z.B. mit einer verbesserten Wärmedämmung und/oder einer besseren Belüftung.

Gips „hält nichts aus“


Überall dort, wo Menschen in Bewegung sind – ob in Schulen, Kliniken, Betrieben –, werden Wandoberflächen täglich auf eine harte Probe gestellt.


Oberflächen aus Gips werden diese starken, mechanischen Belastungen oftmals nicht zugetraut.


Zu Unrecht, denn mit speziellen Hartgipsplatten, Gipsfaserplatten oder hoch beanspruchbaren Gipsputzen lassen sich besonders feste und oberflächenharte Bauteile mit hoher Stabilität auch aus Gips herstellen.


Der Vorteil für das Facility Management im Objekt- und Gewerbebau, aber auch für den privaten Bauherrn: Weniger Verschleiß, geringere Reparaturanfälligkeit, minimierter Erhaltungsaufwand.

Gips und die „atmenden Wände“


Der Vergleich mit der menschlichen Atmung erscheint zwar anschaulich, ist aber physikalisch betrachtet nicht korrekt: Kein Baustoff „atmet“ in dem Sinne, das größere Mengen Luft durch ihn hindurchgehen können – anderenfalls wäre das betreffende Bauteil schlicht undicht.


Möglich ist lediglich die mehr oder minder starke Diffusion von Wasserdampf, die als Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ eines Baustoffs angegeben wird. Sie liegt für Gipsbaustoffe in Größenordnungen von 5 bis 10. Sie sind damit deutlich diffusionsoffener sind als beispielsweise Kalk-Zement-Putze (ca. 35) oder gar Beton (100 bis 150).


Viel wichtiger für ein wohnliches Raumklima ist aber eine andere Besonderheit des Gipses: Er kann größere Mengen Wasserdampf aufnehmen, ohne selbst „nass“ zu werden, und diese Feuchtigkeit in trockenen Perioden auch wieder abgeben.


Gipsoberflächen halten die Luftfeuchtigkeit in einem Raum dadurch schwankungsarm stets in einem für den Menschen angenehmen Bereich.

REA-Gips „Nein Danke“


Zur Erfüllung der 13. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Großfeuerungsanlagen-VO, 1988) wurden in Deutschland Wärmekraftwerke mit Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA) ausgestattet.


Das im Gesetz verankerte Verwertungsgebot verlangte zudem die weitestgehende Überführung von Reststoffen aus der Energieerzeugung in die Produktion von höherwertigen Wirtschaftsgütern.


Seither wird REA-Gips als vermeintliches „Fall-out-Produkt“ wahrgenommen.


Das Gegenteil ist der Fall. Die Entschwefelung der Rauchgase von Wärmekraftwerken spielt nicht nur eine fundamentale Rolle bei der globalen Luftreinhaltung, sondern liefert einen Rohstoff, der dem Naturgips gleichwertig ist.


Das Produkt der Entschwefelung ist zunächst ein Gemisch von Calciumsulfit und Calciumsulfat, das nach der Oxidation mit Luftsauerstoff als reines Calciumsulfat-Dihydrat (CaSO4·2H2O) vorliegt und durch die Gipsindustrie unter sorgfältiger Überwachung der Qualitätsparameter weiterverarbeitet wird.


REA-Gips ist wie Naturgips ein gesundheitlich und bauökologisch hochwertiger, völlig unbedenklicher Baustoff von höchster Reinheit.

IGB Informationsdienst
Gipsputz und Fliesen


Mit einer Druckfestigkeit ≥ 2,0 N/mm² bilden Gips- und Gipskalkputze einen ausreichend tragfähigen Untergrund für Fliesen. Der Putz muss einlagig mindestens 10 mm dick aufgebracht werden. Die Oberflächen dürfen nur abgezogen oder leicht geglättet werden und sind vor dem Verfliesen mit Spezialhaftgrund zu grundieren.


Untersuchungen zeigen, dass Gipsputz auch bei vorübergehender Wasserbeanspruchung nach dem Trocknen wieder seine volle Funktionsfähigkeit als Fliesenuntergrund erreicht. Er hat damit beim Einsatz in häuslichen Küchen und Bädern eine ausreichende Sicherheitsreserve auch für unvorhergesehene temporäre Wasserbelastungen.


PUTZAUFTRAG BEI ANSCHLIESSENDEM VERFLIESEN


Mit Gipsputzen lassen sich besonders glatte, planebene Oberflächen herstellen, die einen idealen Untergrund für traditionelle und bewährte, aber auch für moderne Techniken des Wandfinish bilden. Neben Tapeten, Malervliesen oder Anstrichen können dies auch Beläge aus keramischen Fliesen oder Natursteinen sein.


Gipsputz als Untergrund für Fliesen sollte in der Regel einlagig und in einer Mindestdicke von 10 mm aufgetragen werden. Da erhöhte Anforderungen an die lot- und fluchtgerechte Ebenheit zu erfüllen sind, empfiehlt sich das Arbeiten mit Putzlehren, die nach Fertigstellung der Ansetzfläche samt ihrer Befestigungsmittel zu entfernen sind. Die dabei entstehenden Fehlstellen werden anschließend materialgleich mit Putz geschlossen.


Die Oberfläche des Putzes sollte mit der Kartätsche abgezogen werden, wodurch eine feste und griffige Oberfläche entsteht. Flächen unter Fliesen keinesfalls filzen!


FLIESEN VERLEGEN AUF GIPSPUTZ


Ansetzflächen aus Gipsputz für Beläge aus Fliesen oder Platten müssen DIN 18550-2 entsprechen und gemäß Normenreihe E DIN 18157 eine Druckfestigkeit ≥ 2,0 N/mm² aufweisen. Diese Druckfestigkeit erreichen alle fachgerecht verarbeiteten Putze aus Gips-Trockenmörtel B1 bis B7 nach DIN EN 13279-1.


Vor Beginn der Fliesenarbeiten muss Gipsputz ausreichend fest, trocken und staubfrei sein. Im Zweifel ist mit einem CM-Gerät zu überprüfen, dass der Feuchtigkeitsgehalt nicht über 1 Masse-% beträgt. Der Gipsputz ist zur Angleichung der Saugfähigkeit mit einer für Gipsuntergründe geeigneten Grundierung zu behandeln, sofern nicht bereits ein wasserabweisender (hydrophobierter) Gipsputz verwendet wurde. Die Untergrundprüfung und die eventuelle Grundierung sind als eigenständige Leistungen gesondert auszuschreiben und in der Regel dem Fliesenlegergewerk zuzuordnen.


IGB Informationsdienst Nr. 3, Februar 2017 – Ergänzende technische Richtlinien für die Ausführung von Gips-Trockenmörteln und Gips-Flächenspachteln


Die Fliesen können mit geeigneten Mörteln und Klebstoffen nach DIN EN 12004 auf Dispersions- oder Zement basis in der gewohnten Technik sicher angesetzt werden. Bei zementhaltigen Klebern sind bevorzugt solche mit hohem Wasserrückhaltevermögen und schneller Trocknungszeit zu verwenden.


ANWENDUNG IN HÄUSLICHEN KÜCHEN UND BÄDERN


Mit Spritzwasser belastete Bereiche von Duschen und Wannen können besondere Untergrundbehandlungen erforderlich machen, z.B. Verbundabdichtungen, wie sie im IGB-Informationsdienst Nr. 2 „Gipsputz in häuslichen Küchen und Bädern“ beschrieben sind.
Fliesenfugenmörtel mit Dichtungsmittelzusatz sowie dauerelastische Verfugungen an allen Innenecken, Fugen, Installationsdurchführungen und Anschlüssen verbessern die wasserabweisenden Eigenschaften des keramischen Oberbelages. Einen noch höheren hydrophoben Effekt erreichen Fugenmörtel auf Epoxidharzbasis.


Werden beim Verputzen Putzprofile eingesetzt, z.B. für die Kantenausbildung oder für konstruktive Dehnfugen, sind gemäß dem „Merkblatt für Planung und Anwendung von metallischen Putzprofilen im Außen- und Innenbereich“ bei erhöhter Feuchtigkeitsbelastung in häuslichen Bädern Profile aus korrosionsbeständigem Material, z.B. aus Edelstahl, zu verwenden.


UNTERSUCHUNGEN ZUR HAFTZUGFESTIGKEIT


Von zentraler Bedeutung für die Dauerhaftigkeit eines Fliesenbelags ist die Haftfestigkeit des Systems aus Ansetzfläche, Fliesenkleber und Bekleidung. Sie muss nach DIN EN 12004 mindestens 0,5 N/mm² betragen (für C1-Kleber). Die Mindesthaftfestigkeit gilt für Laborprüfungen und ist nicht auf die Baustelle übertragbar. In der Regel erreichen Gipsputze Haftfestigkeiten, die einen stabilen Systemverbund erwarten lassen. Zu dieser Erkenntnis tragen auch Untersuchungen der Säurefliesner-Vereinigung bei, in denen die Haftfestigkeit von Gipsputzen nach vorübergehender Nassbelastung ermittelt wurde (2009). Gipsputze zeigten sich demnach selbst dann noch widerstandsfähig und systemstabil, wenn sie einer temporär hohen Nassbelastung ausgesetzt waren.


In der Untersuchung wurden Probekörper aus unterschiedlichen Untergründen mit Gipsputzen in zwei Putzstärken sowie verschiedenen Grundierungen und Fliesenkleber mit badtypischen Fliesenbelägen getestet. Als entscheidendes Qualitätskriterium des Gipsputzes als Fliesenuntergrund wurde die jeweilige Haftzugfestigkeit untersucht. Erwartungsgemäß erfüllten in üblicher Luftfeuchte gelagerte Proben die Anforderungen bzw. übertrafen sie mit Werten um 0,7 N/mm² deutlich.


Mit Vergleichsproben wurde eine Extrembelastung simuliert, wie sie z.B. bei Havarien und Rohrbrüchen auftreten könnte. Nach 28 Tagen Trocknung lagerten diese Prüfkörper für 5 Tage in einem Wasserbecken.


Nach daran anschließenden weiteren 28 Tagen der Austrocknung wurden erneut Haftzugfestigkeitsmessungen vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass mindestens die ursprüngliche Haftung wieder erreicht wurde und teilweise sogar erhöhte Haftzugfestigkeiten festgestellt wurden. Gipsputz erlangt also auch unter temporärer Wasserbeanspruchung nach dem Trocknen wieder seine volle Funktionsfähigkeit als Untergrund für Fliesen und hat damit beim Einsatz in häuslichen Küchen und Bädern eine ausreichende Sicherheitsreserve auch für unvorhergesehene temporäre Wasserbelastungen.


PUTZDICKE


Die Putzdicke unter Fliesen sollte mindestens 10 mm betragen. Moderne Wandbildner weisen jedoch schon im Rohbau oftmals sehr ebene Oberflächen auf, auf denen im Grunde genommen bereits ein wirtschaftlich dünnschichtiger Putzauftrag ausreicht. Deshalb wurden in der Untersuchung der Säurefliesner-Vereinigung auch 5 mm dicke Putzschichten geprüft. Sowohl im trockenen als auch im wieder getrockneten Zustand haben diese Probekörper auf Mauerwerksuntergründen zufriedenstellende Haftzugfestigkeiten um 0,5 N/mm² erreicht.


Dennoch haben sich 10 mm Putzdicke als die Regelbauweise bewährt, besonders im Hinblick auch auf die tendenziell steigende Verwendung von großformatigen Fliesen (in der Untersuchung kamen badtypische glasierte keramische Steingutfiesen im Format l/b 50/30 cm zum Einsatz). Unter günstigen Randbedingungen, wie einem ebenen Putzgrund und kleinformatigen Fliesen, sind jedoch auch 5 mm Putzdicke systemstabil.


IGB Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Fred Fischer, Obmann IGB Dieter Stauder, Leitung AG Technik in der IGB Dr.-Ing. Abdul Aziz Jamel; Dr.-Ing. Stephan Dietz; Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Hans-Jörg Kersten; Dr.-Ing. Ulrich Kothe; Frank Müller; Gerhard Forg Swen Auerswald Leitung Referat Technik Kochstraße 6 – 7 10969 Berlin Telefon 030 31169822-3 Telefax 030 31169822-9 E-Mail auerswald@gips.de